Die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal wurde 2003 von der CDU durchgesetzt. Sie ist ein Zusatzbeitrag - eine Kopfpauschale - für diejenigen, die ärztlichen Rat in Anspruch nehmen müssen. Bezweckt war, die Eigenverantwortung der gesetzlich Versicherten zu stärken und sie von nicht notwendigen Praxisbesuchen abzuhalten.
Veröffentlicht am 03.05.2012